1. Brauche ich ein eigenes Instrument?

Wir bieten in vielen Instrumentalfächern Leihinstrumente an - Streichinstrumente und Holzblasinstrumente werden regelmäßig durch uns verliehen. Klaviere und Schlagzeuge vermieten wir nicht, vermitteln aber gerne Kontakte. Bei Gitarre und Blockflöte bietet sich aufgrund des für ein Einsteigermodell geringen Anschaffungswertes ein eigenes Instrument an.

2. Habe ich Unterricht in der Gruppe oder alleine?

Wir bieten überwiegend Einzelunterricht an. Gruppenunterricht ist auch möglich.

3. Wann findet mein Unterricht statt?

Sobald wir einebn Unterrichtsplatz vergeben, erhält der Lehrer/die Lehrerin die Kontaktdaten des neuen Schülers/der neuen Schülerin und meldet sich dort direkt. So kann der individuelle Unterrichtstermin vereinbart werden. Wenn bestimmte Wochentage für einen Unterricht nicht infrage kommen, lohnt es sich, dies gleich bei der Anmeldung anzugeben.

4. Wie oft findet mein Unterricht statt?

In der Regel findet der Unterricht einmal wöchentlich in der Schulzeit statt. In seltenen Fällen und fast ausschließlich bei Erwachsenen gibt es auch 14tägigen Unterricht - dann für 60 Minuten. Dies geht aber nur in Absprache mit dem jeweiligen Lehrer/der jeweiligen Lehrerin.

5. Kann ich kostenlosen Schnupperunterricht besuchen?

Kostenlosen Schnupperunterricht bieten wir nur im Rahmen des Tages der offenen Tür im April an. Abgesehen vom Tag der offenen Tür bieten wir keinen Schnupperunterricht an - Schüler werden neu in den Unterricht aufgenommen, wenn sie angemeldet sind. Als "Schnupperzeit" betrachten wir die ersten drei Monate, die bereits kostenpflichtig sind, bei denen man aber jeweils zum Monatsende kündigen kann.

6. Wieviel kostet der Unterricht?

Neue Schüler*innen stufen wir in der Anfangskategorie mit 30 Minuten ein - das ist in der Gebührenordnung die Kategorie B30. Die Gebührenordnung ist auf unserer Homepage unter Downloads hinterlegt. Die Gebühren sind im Anhang der Gebührenordnung zu finden. 


 

Wie wird die Schule finanziert?
Die Deckung der laufenden Ausgaben der Musik- und Kunstschule erfolgt durch Eigeneinnahmen aus Unterrichtsgebühren und Mieten sowie durch Zuschüsse des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Stendal und der Stadt Stendal. Die Höhe der Unterrichtsgebühren und Mieten wird in der "Ordnung über die Gebühren für die Benutzung der Musik- und Kunstschule Stendal" geregelt.

Wie sind die Unterrichtsteilnehmer versichert?
Die Stadt Stendal haftet nicht für Beschädigungen, den Verlust oder das Abhandenkommen von Gegenständen, die von Unterrichtsteilnehmern auf das Grundstück oder in Räumlichkeiten der Musik- und Kunstschule mitgenommen werden, soweit der Schaden oder der Verlust nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Bedienstete der Stadt Stendal oder deren Beauftragte verursacht wurde (siehe Hausordnung). Den Teilnehmern am Unterricht und an Kursen der Musik- und Kunstschule kann kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gewährt werden. Der durch die Stadt Stendal auf freiwilliger Basis abgeschlossene Schülerunfalldeckungsschutz trägt jedoch die Kosten der Heilbehandlung und die im Zusammenhang mit schweren Unfällen stehenden Kosten, soweit sie über die Leistungen der Krankenkassen und sonstiger Dritter hinausgehen und gewährt ggf. Invaliditätsentschädigungen. Dies betrifft Unfälle während des Besuchs der Einrichtung und Wegeunfälle.


1. Wo findet der Unterricht statt?
Der Unterricht findet in der Hauptstelle und den beiden Außenstellen statt. Hauptstelle Adam-Ileborgh-Haus Musik- und Kunstschule Stendal Poststr. 4/5 39576 Stendal Außenstelle Tangermünde Comenius - Grundschule Tangermünde Schäferstr. 12-14 39590 Tangermünde (Klavier, Violine) Außenstelle Tangerhütte: Gemeindehaus der evangelischen Kirchengemeinde Breite Str. 20, 39517 Tangerhütte (Klavier, Gitarre, Keyboard)

2. Wie melde ich mich an?
Die Anmeldung zum Unterricht ist auf dieser Homepage unter "Downloads" zu finden. Ausgefüllte Anmeldeformular können im Sekretariat der Schule abgegeben oder per Post gesendet werden. Eine Online-Anmelde-Maske ist in Vorbereitung und wird in Kürze veröffentlicht. Eine Anmeldung, die in der Musik- und Kunstschule eingeht, wird bei freien Unterrichtsplätzen sofort bearbeitet. Sollte kein Unterrichtsplatz frei sein, ist die Anmeldung zugleich der Platzhalter in der Warteliste.

3. Wann geht mein Unterricht los?

Wenn ein Unterrichtsplatz vergeben wurde, erhält der Lehrer/die Lehrerin die Kontaktdaten zur neuen Schülerin und meldet sich telefonisch oder per Email, um eine Unterrichtszeit und einen Unterrichtstag zu vereinbaren. Die meisten Unterrichtsplätze werden mit den Kündigungstermin 31.7. und 31.12. frei und können dann aus der Warteliste nachbesetzt werden.

4. Wie oft und wie lange habe ich Unterricht?

In der Regel beginnen neue Schüler mit 30 Minuten pro Woche im Einzelunterricht. Der Unterricht findet nur zu Schulzeiten statt. Die Ferien- und Feriertagsregelung für allgemeinbildende Schulen im Land Sachsen-Anhalt gilt in gleicher Weise für die Musik- und Kunstschule. Während der Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen findet kein regulärer Unterricht statt.

5. Wenn ich keinen Unterricht mehr besuchen möchte, wie kann ich kündigen?

Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich im Sekretariat der Musik- und Kunstschule eingehen - dem Lehrer Bescheid sagen, reicht nicht aus! Im Regelfall gibt es zwei Kündigungstermine im Jahr: 31.12. und 31.7. Die Kündigung muss mit einer Frist von mindestens vier Wochen bei der Musik- und Kunstschule Stendal eingehen. Ausnahmen gibt es in den ersten drei Unterrichtsmonaten und bei Wohnortwechsel aus dem Einzugsbereich der Musik- und Kunstschule heraus.

6. Was ist beim Besuch der Musik- und Kunstschule zu beachten?
Das Verhalten aller Besucher der Musik- und Kunstschule in den Gebäuden und im Gartengelände wird in einer Hausordnung geregelt. Den Eltern, die ihre Kinder zum Unterricht bringen, wird dringend empfohlen, sich von der Anwesenheit der Lehrkräfte zu überzeugen, da bei Unterrichtsausfall eine Aufsicht nicht gestellt werden kann.

7. Wie erfolgt die Beschaffung der Lehrmittel?
Lehrmittel (Instrumente, Noten, Zeichenblock o.ä.) sind von den Unterrichtsteilnehmern zu beschaffen. Soweit schuleigene Lehrmittel vorhanden sind, können diese durch Mietvertrag befristet gemietet / ausgeliehen werden. Der Mieter ist zur pfleglichen und vollständigen Rückgabe des Schuleigentums verpflichtet. Die Mietbedingungen werden in einem Mietvertrag geregelt.

8. Wie können die Schüler ihre Leistungen präsentieren?
Schüler der Unter-, Mittel- und Oberstufe beteiligen sich jährlich an zwei bis drei öffentlichen Vorspielen. Dafür werden die SchülerInnen von ihren Lehrern eingeplant. Die Teilnehmer an Kursen des Fachbereiches Kunst präsentieren ihre Arbeiten in Ausstellungen oder anderen Veranstaltungen. 

9. Wie werden die Leistungen testiert?
Am Ende eines Schuljahres kann jeder Unterrichtsteilnehmer ebenso wie beim Ausscheiden aus der Musik- und Kunstschule eine Teilnahmebestätigung erhalten. Das Ablegen von Abschlussprüfungen und die Ausstellung von Abschlusszeugnissen wird in einer Prüfungsordnung geregelt.

 


1. Wie wird die Musik- und Kunstschule geleitet?
Die Musik- und Kunstschule hat eine hauptamtliche Schulleiterin mit abgeschlossenem musikalisch-pädagogischem Hochschulstudium. Sie führt den Titel "Leiter der Musik- und Kunstschule Stendal" und untersteht unmittelbar dem Oberbürgermeister der Stadt Stendal. Darüberhinaus gibt es einen stellvertretenden Schulleiter. Gemeinsam bilden sie die Schulleitung. Der Schulleiterung obliegt die Leitung der Schule in fachlicher und schulorganisatorischer Hinsicht. Sie führt die Dienst- und Fachaufsicht über die Lehrkräfte und übt - neben ihrem unmittelbaren Vorgesetzten - das Hausrecht aus. Zum Schulleitungskollegium gehören die Leiter der Fachbereiche, die von der Schulleiterung ernannt werden. Die Schulleiterin leitet die Arbeitsberatungen und ruft mindestens einmal im Jahr alle Lehrkräfte zu einer Gesamtkonferenz zusammen.

2. Wie hilft das Sekretariat weiter?
Im Sekretariat der Musik- und Kunstschule werden durch qualifizierte Sachbearbeiterinnen der Haushalt der Schule, die Gebührenerhebung, Schüleran- um- und abmeldungen sowie alle anderen schulorganisatorischen Vorgänge bearbeitet.

3. Wie wird die Musik- und Kunstschule unterstützt?
Der "Förderkreis der Musik- und Kunstschule Stendal e.V." leistet einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schule, Schulträger und Eltern. Alle Eltern, Freunde von Musik und Kunst sowie juristische Personen können Mitglied im Förderkreis werden.